13.07.2006
Als „Wucher“ bezeichnen Verbraucherschützer die neue Masche der Kreditinstitute, einen Privatkredit nur in Verbindung mit einer Restschuldversicherung (RSV) zu gewähren.
Eine RSV ist eine Form der Risikolebensversicherung: Stirbt der Kreditnehmer oder wird er arbeitsunfähig - auch arbeitslos -, löst die Versicherung den Kredit ab. Dies erscheint auf den ersten Blick als sinnvolles „Sicherheitspolster“. Doch da der Versicherungsbeitrag bei Vertragsabschluss fällig wird, erhöht sich die Darlehenssumme oft um mehrere tausend Euro.
Trügerisch auch: Die Zusatzkosten durch eine RSV müssen nicht in den effektiven Jahreszins des Kredits eingerechnet werden.